Geschäftskundenbedingungen
Diese vorgeschlagenen Bedingungen dienen als Grundlage für B2B-Angebote. Maßgeblich sind das endgültige schriftlich angenommene Angebot und zwingendes Recht. Rechte von Kunden, die rechtlich Verbraucher sind, bleiben unberührt.
Angebote und Spezifikationen
Jedes Angebot nennt Parteien, Produkte, Mengen, freigegebene Ausführungen, Maße, Nutzung, Leistungen, Preise, Umsatzsteuer, Zielort und Gültigkeit. Anfragen und Musterbilder sind keine Produktionsfreigaben.
Technische Eignung
Hotel-, Restaurant-, Outdoor-, Brandschutz- oder Barrierefreiheitsanforderungen vor Freigabe nennen. Eignung und Zertifikate müssen für das tatsächliche Produkt geprüft werden. Keine pauschale Zertifizierung für gewerbliche Nutzung wird zugesagt.
Freigabe und Änderungen
Produktion beginnt erst nach Erfüllung vereinbarter Freigabe- und Zahlungsbedingungen. Änderungen an Mengen, Ausführungen, Zeichnungen oder Lieferung bedürfen schriftlicher Zustimmung einschließlich Kosten- und Terminfolgen. Muster und Prototypen werden separat vereinbart.
Zahlungen
Das Angebot regelt Anzahlungen, Stufen, Fälligkeiten und Bankdaten. Einheitliche Prozentsätze oder Kreditbedingungen werden nicht versprochen. Steuerbefreiungen hängen von Transaktion und geprüften Nachweisen ab.
Lieferung und Übergabe
Lieferzeit, Leistung, Zugang, Entladung, Installation, Verpackungsentsorgung und Gefahrübergang sind festzulegen. Incoterms gelten nur bei ausdrücklicher Nennung mit Ort und Fassung. Verzögerungen und Änderungen werden mitgeteilt.
Stornierung, Mängel und Garantie
B2B-Stornierungen, Wiedereinlagerung, Sonderproduktion, Prüfung und Mängelmeldung richten sich nach Vertrag und Gesetz. Verbraucherwiderrufsrechte gelten nicht automatisch für B2B. Eine zusätzliche Garantie muss Umfang, Dauer, Ausschlüsse und Abhilfe definieren.
Streitfälle
Probleme zeitnah mit Angebots- oder Bestellreferenz und Belegen melden. Der Vertrag regelt Streitbeilegung und Zuständigkeit im Einklang mit zwingendem Recht. Projekt anfragen.